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Hausordnung
- Jeder Hausbewohner soll sich in der Übergangswohngemeinschaft wohl fühlen können und Ruhe und Schutz erfahren. Dazu ist die Einhaltung der Hausordnung unbedingt notwendig.
- Die Zimmer sind mit einem Systemschloß versperrbar. Für die Schlüssel, die zugleich auch Haustür sperren, ist eine Kaution von €21,- zu hinterlegen. Die Zimmer sind bei Abwesenheit der Hausbewohner versperrt zu halten.
- Wertgegenstände und Dokumente können im Safe des Büros verwahrt werden.
- Alle Bewohner des Hauses sind zur Mitarbeit im Haus verpflichtet. Dazu gehören die Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten, Küchendienst, Wäschepflege, Gartenarbeit, Heiz- und Brennstoffarbeiten. Alle übernommenen Dienste sind ordentlich durchzuführen.
- Die Zimmer sind regelmäßig zu reinigen und sauberzuhalten.
- Die Einrichtung des Hauses ist Vereinseigentum und schonend zu behandeln und sauber zu halten.
- Im Haus herrscht absolutes Alkoholverbot und auch das Trinken außerhalb des Hauses ist verboten.
- Der Besitz und Gebrauch von Waffen und illegalen Drogen sind verboten.
- Die Ausübung von körperlicher Gewalt führt zum sofortigen Ausschluß.
- Für längere Abwesenheiten von der Übergangswohngemeinschaft ist das Einvernehmen mit dem Betreuungsteam herzustellen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine hausfremde Person im Haus übernachten will.
- In den Zimmer ist Rauchverbot.
- Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Betreuungsteams gehalten werden.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung, bei zu geringer Bereitschaft zur Zusammenarbeit und bei der Begehung von Straftaten kann das Betreuungsteam den Hausbewohner ausschließen.
Der Tagesplan
für Hausbewohner, die nicht Arbeiten gehen
| bis 8 Uhr: |
Frühstück |
| 8.30 Uhr: |
Morgenrunde mit Teilnahmepflicht (Runder Tisch) anschließend: Hausdienste, Behördenwege, Arztbesuche, Einzelgespräche, Gesprächsrunden,... |
| 11.30 Uhr: |
Mittagessen |
| 14.00 Uhr: |
Beschäftigungstherapie im und rund ums Haus (Mi, Do und Fr), Teilnahmepflicht |
| 18.00 Uhr: |
Abendessen |
| Freitags 16.00: |
Hausversammlung (Teilnahmepflicht) |
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