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Das Angebot in der Übergangswohngemeinschaft
Das Wohnheim in Winden 24 bei Melk beherbergt Menschen, die auf Grund ihres persönlichen Schicksals wohnungslos geworden sind oder von unmittelbar bevorstehender Wohnungslosigkeit bedroht sind. Zumeist sind diese auch arbeitslos und brauchen die Unterstützung durch einen betreuten Wohnplatz.
Das Betreuungsangebot richtet sich an volljährige Männer und fallweise an (Ehe)Paare. Menschen mit einer Suchtproblematik können nach erfolgter stationärer Entwöhnung aufgenommen werden.
Das Betreuer(innen)team bietet Unterstützung bei:
- Arbeits- und Wohnungssuche
- finanzieller und sozialer Absicherung
- Schuldenregelung
- Bearbeitung von Konflikten, Konfliktbewältigung
- Rehabilitation von psychisch Erkrankten
- Wiedereingliederung nach Haftstrafen oder nach einem Maßnahmenvollzug
- Wiedereingliederung von Alkohol- und Drogenabhängigen nach stationärer Entwöhnung
- Wiedererlangung / Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit
- Neuorientierung und Lebensplanung
Eine Aufnahme in die Übergangswohngemeinschaft kann nur nach erfolgtem Erstgespräch (telefonische Terminvereinbarung) und nach einer entsprechend positiven Entscheidung des Betreuer(innen)teams erfolgen. Die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den zuständigen Sozialhilfeträger (meistens Land Niederösterreich). Die Wohnmöglichkeit ist in der Regel auf die Dauer eines Jahres beschränkt.
Das Team steht tagsüber, Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr zur Verfügung und ist sonst über die Nummer 0664 / 5064537 in Rufbereitschaft erreichbar.
Zielgruppe
Laut NÖ Sozialhilfe Raumordnungsprogramm, § 24, gehören zur Zielgruppe "Menschen, die obdachlos, unangepaßt und am regulären Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind, jedoch durch Unterkunft, soziale Betreuung und Arbeitstraining wieder in das Erwerbs- und Gesellschaftsleben integriert werden sollen."
Das sind in erster Linie Haftentlassene, ProbandInnen der Bewährungshilfe, Psychiatrieentlassene, Menschen mit Suchtproblemen.
Keine Alterseinschränkung außer Volljährigkeit (in Ausnahmefällen und nur bei Zustimmung der Jugendwohlfahrtsbehörde auch Jugendliche)
Betreuungsziele
Das bestimmende Ziel ist eine selbständige Lebensführung und soweit wie möglich die Eingliederung in das Erwerbs- und Gesellschaftsleben. Die individuellen Betreuungsziele werden in den jeweiligen Betreuungsplanungen mit den einzelnen Klienten formuliert und immer wieder auf ihre Erreichbarkeit und die Erreichung überprüft.
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