Der Verein führt den Namen „Wohnen und Arbeit“- Verein zur Betreuung von sozial benachteiligten Personen.

Der Verein ist gemeinnützig und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Vereinszweck ist die Führung von Einrichtungen für obdachlose Menschen.

Verein Wohnen und Arbeit | ZVR Nummer 383565962

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, sei Ihnen schon im Voraus gedankt:
Spendenkonto: Sparkasse Melk, AT46 2025 6050 0000 1254, BIC SPSPAT21XXX

Nach dem Leistungsvertrag mit dem Land Niederösterreich sind Wohnhäuser stationäre Einrichtungen zur Betreuung von wohnungslosen Personen. Die Aufnahme erfolgt befristet. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Einhaltung der jeweiligen Hausordnung und der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit dem Träger.

Zielgruppe

Volljährige Personen aus Niederösterreich, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, keine Wohnmöglichkeit haben und die nicht selbständig wohnfähig sind. Zusätzlich liegt eine akut sekundäre Problemindikation wie z.B. Arbeitslosigkeit, Haftentlassung, Alkoholprobleme, finanzielle Probleme oder Schulden vor.

Ausgenommen sind Personen mit einer schweren psychischen Erkrankung. Für diese Personen stehen in Niederösterreich spezielle Wohnhäuser zur Verfügung.

Ziele

Sicherung der Existenz durch Alltagsversorgung

Stabilisierung der persönlichen Situation und Lebensverhältnisse

Erlernen einer selbständigen Lebensführung

Beherbergung

Die Angebote der Beherbergung, Betreuung und Beratung richten sich an bedürftige Menschen. Ein besonderes Schwergewicht wird dabei auf die therapeutische Ausrichtung der Betreuung im Zusammenhang mit Suchtproblemen und/oder psychosozialen Krisen der Betroffenen gelegt.

Re-Integration

Das Wohnheim fördert und ermöglicht auch als extramurale Betreuungseinrichtung die Re-Integration von Menschen, die zuvor in Krankenbehandlung waren.

Betreuung

Die Betreuung erfolgt durch das Team der Bediensteten des Vereins, ehrenamtliche Arbeit ist nicht vorgesehen. Das Team ist multiprofessionell und arbeitet eng mit den Konsiliarärzten und –therapeutInnen zusammen.

Kosten

Die Kosten der Beherbergung, Betreuung und Beratung sind nicht von den betroffenen Menschen zu bezahlen (Ausnahme Selbstbehalt in Form eines Hauskostenbeitrags) sondern von öffentlichen Stellen im Rahmen der Sozialhilfegesetze.

Vereinbarungen

Der Verein schließt zu diesem Zweck Verträge oder verbindliche Vereinbarungen mit den zuständigen Geldgebern und Betreuungsvereinbarungen mit den HausbewohnerInnen.

Kooperationspartner

Mit allen regional zur Verfügung stehenden Kooperationspartnern bestehen aktive Kontakte, insbesondere mit Einrichtungen, deren KlientInnen im Sinne einer Nachsorge oder Weiterbetreuung übernommen werden.

Gleichstellung

Die Beherbergung, Betreuung und Beratung von bedürftigen Menschen unterliegt keinen regionalen, religiösen, ideologischen, altersmäßigen, geschlechtlichen oder nationalen Beschränkungen.

Aufnahme

Über die Aufnahme und den Verbleib von bedürftigen Personen entscheidet allein das Team der Bediensteten des Vereins.