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Leitbild
Der Verein Wohnen und Arbeit, ZVR Nummer 383565962
Verein zur Betreuung von sozial benachteiligten Personen ist ein gemeinnütziger Verein und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet
Der Verein bezweckt in Anlehnung an den § 24 des NÖ Sozialhilfe Raumordnungsprogramms (LGBl 8000/31-0) die Führung von Einrichtungen für Obdachlose und sozial nicht angepasste Menschen.
(Zitat aus dem oben angeführten LGBl 8000/31-0: Einrichtungen für Obdachlose und sozial nicht angepasste Menschen sind:
- Wohnheime für Menschen, die obdachlos, unangepasst und am regulären Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind, jedoch durch Unterkunft, soziale Betreuung und Arbeitstraining wieder in das Erwerbs- und Gesellschaftsleben integriert werden sollen;
- Beratungsstellen, die die Betreuung von Obdachlosen und nicht sozial angepassten Menschen sowie deren Nachbetreuung nach Verlassen eines Wohnheimes sicherstellen und als Kriseninterventionsstellen fungieren sollen;
- Wärmestuben mit Notschlafstellen für obdachlose Menschen, die beruflich und gesellschaftlich nicht mehr integrierbar sind. Diese sollen eine Unterkunft sowie eine Grundversorgung mit Nahrungsmitteln sichern.)
Im Rahmen dieser Vereinszwecke führt der Verein in Winden 24, 3390 Melk ein Obdachlosenwohnheim. Die Aufnahme und Betreuung erfolgt in Übereinstimmung mit dem § 20 NÖSHG (Die Hilfe für Obdachlose und Menschen in außerordentlichen Notsituationen umfaßt die zur Verfügungsstellung einer vorübergehenden Wohnmöglichkeit und die zur Erarbeitung einer neunen Lebensperspektive erforderliche Betreuung und Beratung) sowie mit dem § 32 NÖSHG (Die Hilfe zur sozialen Eingliederung umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen mit besonderen Bedürfnissen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und zu erhalten, um die in den unabänderlichen Lebensverhältnissen gelegenen Schwierigkeiten zu mildern und ihnen ein erfülltes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen).
Die Beherbergung, Betreuung und Beratung sind Angebote an bedürftige Menschen. Ein besonderes Schwergewicht wird auf die therapeutische Ausrichtung der Betreuung im Zusammenhang mit Suchtproblemen und/oder Persönlichkeitsstörungen der Betroffenen gelegt.
Das Wohnheim fördert und ermöglicht als extramurale Betreuungseinrichtung die Re-Integration von Menschen, die zuvor in Krankenbehandlung waren.
Die Betreuung erfolgt durch das Team der Bediensteten des Vereins, ehrenamtliche Arbeit ist nicht vorgesehen. Das Team ist multiprofessionell und arbeitet eng mit den Konsiliarärzten und –therapeutInnen zusammen.
Die Kosten der Beherbergung, Betreuung und Beratung sind nicht von den betroffenen Menschen zu bezahlen (Ausnahme Selbstbehalt in Form eines Hauskostenbeitrags) sondern von öffentlichen Stellen im Rahmen der Sozialhilfegesetze.
Der Verein schließt zu diesem Zweck Verträge oder verbindliche Vereinbarungen mit den zuständigen Geldgebern und Betreuungsvereinbarungen mit den HausbewohnerInnen.
Mit allen regional zur Verfügung stehenden Kooperationspartnern bestehen aktive Kontakte, insbesondere mit Einrichtungen, deren KlientInnen im Sinne einer Nachsorge oder Weiterbetreuung übernommen werden.
Die Beherbergung, Betreuung und Beratung von bedürftigen Menschen unterliegt keinen regionalen, religiösen, ideologischen, altersmäßigen, geschlechtlichen oder nationalen Beschränkungen.
Über die Aufnahme und den Verbleib von bedürftigen Personen entscheidet allein das Team der Bediensteten des Vereins.
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